„So geht man nicht mit den Kommunen um“
Dienstag, den 10. Dezember 2019 um 12:30 Uhr

Übereinstimmendes Fazit der CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein und Ulli Hockenberger und des Oberbürgermeisters von Waghäusel Walter Heiler

Waghäusel. Die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen standen im Mittelpunkt eines Gesprächs, das der Vorsitzende des Innenausschusses Karl Klein und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ulli Hockenberger im Waghäuseler Rathaus mit Oberbürgermeister Walter Heiler führten. Schon zum zweiten Mal in der aktuellen Legislaturperiode hat Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) dem Landtag von Baden-Württemberg einen Haushalt vorgelegt, ohne in der Gemeinsamen Finanzkommission zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Einvernehmen zu erzielen.

Das habe die Kommunen enttäuscht und verärgert, wie Oberbürgermeister Walter Heiler den beiden Abgeordneten deutlich zu verstehen gab. Diese zeigten für diese Verärgerung Verständnis. Klein und Hockenberger machten aber deutlich, dass es nur der CDU-Landtagsfraktion zu verdanken sei, wenn es vor dem Beschluss des Haushalts im Dezember noch einmal zu einer Bewegung zwischen den Beteiligten gekommen sei.

Bei den beiden umstrittenen Punkten Bundesteilhabegesetz und Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen erwarten sie eine abschließende Verständigung zwischen dem Finanzministerium und den Kommunen. Schließlich habe man ansonsten Einigkeit erzielt.

Eine konkrete Anregung wollen die beiden Abgeordneten in Stuttgart thematisieren. Bei einem Besuch in der Grundbucheinsichtstelle im Rathaus wurde bestätigt, wie wichtig dieser Bürgerservice vor Ort ist. Dies zeige schon die starke Besucherfrequenz. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, wenn die Kommunen dieses Angebot vorhalten, damit die Antragssteller nicht nach Maulbronn fahren müssen, wo das Land diese Aufgabe zentralisiert hat, andererseits das Land aber die Gebühren einnimmt. Die Abgeordneten wollen sich deshalb dafür einsetzen, dass die entsprechenden Gebühren zukünftig bei den Gemeinden verbleiben. Damit wäre dieser wohnortnahe Bürgerservice auch wieder für die Gemeinden interessant, die allein aus Kostengründen keine Grundbucheinsichtstelle mehr anbieten können. Dies wäre auch ein Beitrag zur Stärkung des Ländlichen Raums.