CDU-Landtagsfraktion BW für bundeseinheitliches Verbot der Vollverschleierung
Freitag, den 11. November 2016 um 16:15 Uhr

Karl Klein MdL informiert aus Stuttgart / AfD-Antrag handwerklich schlecht und ohne notwendige Abwägung der betroffenen Grundrechte

Die CDU-Landtagsfraktion ist nach wie vor dagegen, dass Frauen in unserem Land eine Burka oder einen Niqab tragen. Abgesehen davon, dass es nach unserer Auffassung keine religiösen, sondern politisch motivierte Kleidungsstücke sind, sind sie Ausdruck der Unterdrückung der Frau. Wir setzen uns daher für ein bundeseinheitliches Verbot der Vollverschleierung ein. Es kann nicht angehen, dass die Burka in Mannheim verboten ist und in Ludwigshafen getragen werden darf. Das Bundesinnenministerium wird hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Thema ist aber rechtlich sehr sensibel. Ein generelles Verbot, das nicht auf den Bereich der Gerichtsverhandlungen, der Beamten, des Straßenverkehrs etc. bezieht, so wie es die AfD vorschlägt, ist verfassungsrechtlich problematisch.

Der Antrag der AfD zum Verbot der Vollverschleierung ist zudem handwerklich schlecht gemacht, er ist zu pauschal formuliert. Die betroffenen Grundrechte werden nicht ordentlich gegeneinander abgewogen: Man kann das Kleidungsstück eben nicht generell verbieten, sondern es muss einen konkreten Anlass geben. Das heißt, ein Gesetz, wie von der AfD auf die Schnelle formuliert, würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten können.

Das alles zeigt: Der AfD kommt es nicht darauf an, sich mit einem Sachverhalt intensiv auseinanderzusetzen und die einzelnen Aspekte gegeneinander abzuwägen, sondern auf den schnellen Effekt, den schnellen Aufschrei, der immer wieder ins Populistische abgleitet. So kann man aber keine Politik machen. Politik bedeutet eben auch, genügend Zeit und Sorgfalt darauf zu verwenden, um beispielsweise sinn- und zweckhafte sowie fundierte Gesetze zu formulieren und zu verabschieden.