CDU-Landtagsfraktion BW für bundeseinheitliches Verbot der Vollverschleierung |
Freitag, den 11. November 2016 um 16:15 Uhr |
Karl Klein MdL informiert aus Stuttgart / AfD-Antrag handwerklich schlecht und ohne notwendige Abwägung der betroffenen Grundrechte Der Antrag der AfD zum Verbot der Vollverschleierung ist zudem handwerklich schlecht gemacht, er ist zu pauschal formuliert. Die betroffenen Grundrechte werden nicht ordentlich gegeneinander abgewogen: Man kann das Kleidungsstück eben nicht generell verbieten, sondern es muss einen konkreten Anlass geben. Das heißt, ein Gesetz, wie von der AfD auf die Schnelle formuliert, würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten können. Das alles zeigt: Der AfD kommt es nicht darauf an, sich mit einem Sachverhalt intensiv auseinanderzusetzen und die einzelnen Aspekte gegeneinander abzuwägen, sondern auf den schnellen Effekt, den schnellen Aufschrei, der immer wieder ins Populistische abgleitet. So kann man aber keine Politik machen. Politik bedeutet eben auch, genügend Zeit und Sorgfalt darauf zu verwenden, um beispielsweise sinn- und zweckhafte sowie fundierte Gesetze zu formulieren und zu verabschieden. |