Verkehrspolitische Geisterfahrt: Grün-rote Landesregierung will den dringend notwendigen Ausbau der A6 ausbremsen!
Samstag, den 15. September 2012 um 07:48 Uhr

Gemeinsame Pressemitteilung der CDU-Parlamentarier Dr. Stephan Harbarth MdB, Elke Brunnemer MdL und Karl Klein MdL / Rund 1 Milliarde Euro vom Bund / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für Vergabestart, aber grün-rote Landesregierung tritt auf die Bremse

Rhein-Neckar / Wiesloch / Rauenberg. Für Dr. Stephan Harbarth (CDU), den Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Rhein-Neckar, wie auch für die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Elke Brunnemer (Wahlkreis Sinsheim) und Karl Klein (Wahlkreis Wiesloch) steht fest: Der Ausbau der A6 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und dem Autobahnkreuz Weinsberg hat höchste Priorität und sollte angesichts des riesigen Verkehrsaufkommens schnellstmöglich erfolgen. „Wer miterlebt, was auf der A6 und insbesondere auch auf diesem Streckenabschnitt tagtäglich los ist, der weiß, dass ein durchgängiger sechsstreifiger Ausbau dringend notwendig ist“, schreiben die drei CDU-Parlamentarier in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Auch der Bund sieht das so, dies teilte aktuell der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Andreas Scheuer MdB, in einem Schreiben seinem Bundestagskollegen Harbarth, der sich Ende Juli 2012 an ihn in dieser Sache gewandt hatte, mit.

 

Auszugsweise heißt es darin: „Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg im Jahr 2008 entschieden, für den durchgängigen sechsstreifigen Ausbau im genannten Streckenabschnitt eine ÖPP-Realisierung (Erl.: Öffentlich-Private Partnerschaften) oder eine sogenannte konventionelle Umsetzung hinsichtlich der wirtschaftlichen Vor- oder Nachteilhaftigkeit zu überprüfen, um den Anforderungen des § 7 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Rechnung zu tragen. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgt vor Vergabestart im Wege einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU); nach Vergabestart wird auf Basis der tatsächlichen Angebote vor einer Zuschlagserteilung die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (aWU) erstellt. Nur wenn die ÖPP-Realisierung auch dann mindestens ebenso wirtschaftlich wie die konventionelle Realisierung ist, darf der Zuschlag auf das ÖPP-Projekt erteilt werden.“

Scheuer führt weiter aus: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat das BMVBS im Zusammenwirken mit der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die vWU erstellt, für die das Land die Eingangsdaten lieferte. Danach ist die ÖPP-Variante wirtschaftlich vorteilhafter als die konventionelle Realisierung. Deshalb spricht sich das BMVBS für einen Vergabestart des ÖPP-Projektes als sogenanntes Verfügbarkeitsmodell aus, das heißt, der Auftragnehmer soll in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Strecke für den Nutzer bezahlt werden. Neben der Auszahlung des Verfügbarkeitsentgeltes ist die Auszahlung einer fixen Anschubfinanzierung in der Bauphase vorgesehen.“ Nun könnte es weitergehen, allerdings hakt es an der baden-württembergischen grün-roten Landesregierung.

Scheuer stellt dies in seinem Antwortschreiben an Harbarth auch klar heraus: „Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg beabsichtigt die vWU, die im Auftrag des Bundes von einem Gutachter erstellt wurde, durch einen weiteren, vom Land zu beauftragenden Gutachter überprüfen zu lassen. Die Auffassung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg im Hinblick auf die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung wird seitens des BMVBS nicht geteilt. Zum einen obliegt dem Bund die Finanzierungsverantwortung für die Bundesfernstraßen und damit auch die Letztverantwortung für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach § 7 BHO. Zum anderen bringt eine Begutachtung zum jetzigen Zeitpunkt vermeidbare zeitliche Verzögerungen mit sich. Die vorliegende vWU wurde in Übereinstimmung mit den einschlägigen Leitfäden erstellt und ist methodisch nicht zu beanstanden. Das BMVBS hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg erneut gebeten, den Vergabestart auch ohne Begutachtung zu erwirken; die Voraussetzungen für den Vergabestart liegen aus hiesiger Sicht vor. Die Antwort des Landes dazu, einschließlich weiterer Angaben zu nächsten Schritten und zum Zeitplan, steht noch aus. Deshalb können zu zeitlichen Auswirkungen keine Angaben gemacht werden. Für die Vergabe des geplanten ÖPP-Projektes sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2013 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 1 Mrd. € und mit einem geplanten Baubeginn in 2014 für den geplanten Vertragszeitraum von 30 Jahren eingestellt.“

Harbarth, Brunnemer und Klein werden in ihrer gemeinsamen Pressemitteilung etwas deutlicher als das BMVBS: „Für die Verzögerungstaktik der grün-roten Landesregierung haben wir überhaupt kein Verständnis. Aus fadenscheinigen Gründen tritt die Landesregierung auf die Bremse und will ein weiteres Gutachten. Das kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld. Grün-Rot in Baden-Württemberg ist mal wieder aus rein ideologischen Gründen als verkehrspolitischer Geisterfahrer unterwegs. Fakt ist: Eine erfolgreiche, arbeitsplatzsichernde und zukunftsfähige Wirtschaft braucht gut ausgebaute Autobahnen. Und mit Blick auf den zunehmenden Schwerlastverkehr geben wir die Hoffnung nicht auf, dass auch der grüne Verkehrsminister Winfried Hermann irgendwann einmal feststellen wird, dass Schwerlasttransporte nicht auf Fahrradwegen möglich sind. Auch der Ausbau des Lärmschutzes bleibt somit vorerst auf der Strecke. Wir fordern die Landesregierung daher auf, endlich ihre Blockadehaltung aufzugeben und alles dafür zu tun, dass der Ausbau der A6 jetzt in Fahrt kommt.“ (Busse)

(Versand an die Presse am 14.09.2012)