Bundesautobahn 6: Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg – Autobahnkreuz Weinsberg
Mittwoch, den 17. Oktober 2012 um 15:08 Uhr

Foto Elke Brunnemer MdL und Karl Klein MdLMit folgender Kleinen Anfrage haben sich kürzlich die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Elke Brunnemer und Karl Klein bezüglich der Thematik "Bundesautobahn 6, Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg – Autobahnkreuz Weinsberg" an die grün-rote Landesregierung gewandt:

1. Seit wann liegt die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU) vor (mit Angabe, welches Ergebnis die vWU für den Ausbau des oben genannten Abschnitts erbrachte)?

2. Mit welcher Begründung lehnt sie die Ergebnisse des vWU ab?

3. Liegt dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg ein Gesuch des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vor, welches auffordert, den Vergabestart für diesen Ausbau zu erwirken?

4. Ist es zutreffend, dass laut BMVBS die Voraussetzungen für den Vergabestart gegeben sind?

5. Wann ist laut BMVBS der Vergabestart bzw. der geplante Vertragszeitraum?

6. Warum wurde der Vergabestart ihrerseits zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erwirkt?

7. Beabsichtigt sie, die vWU einer vom Land initiierten Begutachtung zu unterziehen (mit Angabe der Kosten und des benötigten Zeitaufwandes)?

8. Wird der dadurch entstehende finanzielle und volkswirtschaftliche Schaden für den Steuerzahler vom Land getragen?

9. Inwiefern wird es – angesichts der Bauverzögerung für den genannten Ausbau – zu Verzögerungen beim Bau der dringend notwendigen Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 6 kommen?

Als Begründung führen Brunnemer und Klein an: "Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg im Jahr 2008 entschieden, für den durchgängigen sechsstreifigen Ausbau der Autobahn 6 zwischen der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg und dem Autobahnkreuz Weinsberg eine ÖPP (Öffentlich-Privater Partnerschaften-)Realisierung oder eine sogenannte konventionelle Umsetzung hinsichtlich der wirtschaftlichen Vor- und Nachteilhaftigkeit zu überprüfen. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erfolgte im Rahmen einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vWU). Die Zuständigkeit der Bundesautobahn sowohl für den Bau als auch für die Finanzierung liegt ausschließlich beim Bund."
(Bildnachweis: CDU-Landtagsfraktion BW)

Interessierte Leserinnen und Leser finden folgend die Beantwortung der Kleinen Anfrage.