Entwurf zum Dritten Nachtragshaushalt 2014 passiert Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
Mittwoch, den 28. Mai 2014 um 18:52 Uhr

Foto: Karl Klein MdL bei einer Rede im Plenum des Landtages von Baden-Württemberg

CDU-Antrag auf sofortige Aussetzung der Neuverschuldung findet keine Mehrheit

Stuttgart. Dem Gesetzentwurf zum Dritten Nachtragsetat 2014, mit dem haushaltsrechtliche Voraussetzungen für Projekte im Straßenbau geschaffen werden sollen, hat der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft auf seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Mai 2014, mehrheitlich zugestimmt. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. Keine Mehrheit fand laut Klein ein Antrag der CDU-Fraktion, die für 2014 vorgesehene Verschuldung mittels Steuermehreinnahmen und Haushaltsüberschüssen aus den Vorjahren bereits 2014 auf Null zu reduzieren.

Wie Klein erläuterte, soll durch den Nachtragshaushalt die Vorfinanzierungsermächtigung für Bundesfernstraßen aus Landesmitteln (sogenannter Swing) von bislang 60 auf 100 Millionen Euro angehoben werden. Dies ermögliche es dem Land, geplante Maßnahmen beim Bundesfernstraßenbau umsetzen und die Bundesmittel vollständig in Anspruch nehmen zu können. Um möglichst viele Bundesmittel erhalten zu können, müssten bereits jetzt Bauaufträge vergeben und Projekte vorfinanziert werden. Laut Landesregierung sei für eine zügige Abwicklung dieser Maßnahmen mehr Personal erforderlich, so der Ausschussvorsitzende. Deshalb werde in dem Entwurf die Finanzierung weiterer 30 Sachmittelstellen für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse in der Straßenbauverwaltung geregelt, und zwar durch die Umschichtung von Sach- in Stellenmittel im Verkehrsressort.

Der Antrag der CDU-Fraktion zielte nach Angaben Kleins darauf ab, von der für das Jahr 2014 vorgesehenen Nettokreditaufnahme in Höhe von rund 1,228 Milliarden Euro ganz abzusehen, weil Steuermehreinnahmen für 2014 in Höhe von 405 Millionen Euro und Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 823,2 Millionen Euro zur Verfügung stünden. „Dieser Antrag wurde von der Ausschussmehrheit jedoch abgelehnt“, berichtete Klein. Die Regierungsfraktionen hätten etwa auf Ausgaberisiken verwiesen, für die der Landeshaushalt gewappnet sein müsse, z. B. steigende Flüchtlingszahlen. Auch werde im Sommer ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Altersdiskriminierung von Beamten erwartet, das Mehrausgaben in dreistelliger Millionenhöhe nach sich ziehen könne.

Die Zweite und Dritte Beratung des Dritten Nachtragshaushalts 2014 ist Klein zufolge in der Plenarsitzung am 4. Juni 2014 vorgesehen.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg / Pressemitteilung vom 28. Mai 2014
Foto: CDU-Landtagsfraktion BW / Marco Gauger