Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss über künftige Struktur der Bewährungs- und Gerichtshilfe
Donnerstag, den 25. September 2014 um 16:43 Uhr

Gesichtspunkte des Rechnungshofs und Evaluation des Justizministeriums sollen bei Entscheidung berücksichtigt werden (Pressemitteilung 141/2014 des Landtags von Baden-Württemberg)

Stuttgart. Welche Struktur erhält die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg, die 2007 auf einen gemeinnützigen Träger übertragen wurde, nach Ablauf des Jahres 2016, wenn der entsprechende Vertrag des Landes endet? Mit dieser Frage befasste sich der Finanz- und Wirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Donnerstag, 25. September 2014. Aus dem vom Justizministerium erstellten einschlägigen Evaluationsbericht geht laut Ausschussvorsitzendem Karl Klein (CDU) hervor, dass die fachlich-strukturelle Qualität der Bewährungs- und Gerichtshilfe durch die Übertragung auf den freien Träger in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden konnte, aber noch weiterer Optimierungsbedarf besteht. Auf Antrag von Grünen und SPD hat der Ausschuss nun einstimmig beschlossen, bei der Entscheidung über die künftige Ausgestaltung Gesichtspunkte des Rechnungshofs und die Ergebnisse der Evaluation des Justizministeriums zu berücksichtigen.

Das Justizministerium komme in seinem Evaluationsbericht zu dem Schluss, dass die Einführung einer zentralen Struktur bei Bewährungs- und Gerichtshilfe der richtige Weg gewesen sei und zu qualitativen Verbesserungen geführt habe, führte Klein aus. Mit der Reform im Jahr 2007 seien eine zentrale Steuerung, Qualitätsstandards, eine klare Organisation der Arbeitsabläufe und die notwendige technische Ausstattung eingeführt worden. Zudem gewährleiste die Bewährungshilfe heute eine deutlich erhöhte Betreuungsintensität. Der Evaluationsbericht zeige aber auch auf, dass noch einige Verbesserungen erforderlich seien. So müssten etwa die Qualitätsstandards, die für Berichte an das jeweilige Gericht inhaltliche Vorgaben machten, noch besser umgesetzt werden.

Wie Klein erläuterte, hatte der Rechnungshof in seiner Denkschrift 2010 unter anderem bemängelt, dass das zwischen dem Justizministerium und dem freien Träger vereinbarte Vertragsentgelt zu hoch sei. Die Aufgabenübertragung habe keine Einsparungen erbracht. Der Rechnungshof habe gefordert, den Vertrag zu kündigen bzw. bei Fortsetzung des Vertragsverhältnisses über ein reduziertes Entgelt zu verhandeln und die Einsparungen für entfallene Querschnittsaufgaben im Justizhaushalt umzusetzen.

Bei der endgültigen Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Bewährungs- und Gerichtshilfe wird es Klein zufolge darum gehen, ob diese erneut ausgeschrieben und einem freien Träger übertragen wird oder ob sie in staatlicher Regie weitergeführt wird. „Der vom Finanz- und Wirtschaftsausschuss heute gefasste Beschluss beinhaltet auch die Forderung, dass die Landesregierung bis zum Herbst 2015 den Landtag über den aktuellen Stand informiert“, so Klein abschließend.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg