Landespolizeiorchester bleibt erhalten
Freitag, den 07. November 2014 um 14:45 Uhr

Beschluss im Finanzausschuss am 7. November 2014 / Pressemitteilung 176/2014 / Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart. Die Zahl der Musikerinnen und Musiker im Landespolizeiorchester soll bis Ende des Jahres 2015 von derzeit 35 auf 26 reduziert werden. Außerdem sollen neu einzustellende Mitglieder des Klangkörpers nur noch aus dem Tarifbereich stammen. Einem entsprechenden Antrag der Fraktionen von Grünen und SPD stimmte der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Freitag, 7. November 2014, mehrheitlich zu, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte. Bis zum 31. Dezember 2015 solle die Landesregierung dem Landtag über das Veranlasste berichten. Abgelehnt worden sei dagegen ein Antrag der CDU-Fraktion, in Zusammenarbeit mit dem Orchester ein Konzept zu erstellen, welche personelle Ausstattung zum Erhalt des Klangkörpers erforderlich ist.

Laut Klein ist das Orchester ein musikalischer Bestandteil der Polizei, stellt einen wichtigen imagebildenden Werbefaktor dar und gehört damit zur polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit. Die Reduzierung auf 26 Musikerstellen habe zwar Auswirkungen auf das Leistungsspektrum des Orchesters, diese bewegten sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen. Auch das bestehende umfangreiche und wertvolle Notenarchiv könne weiter genutzt werden.

Kostspielige Neuanschaffungen seien nicht nötig. Jedoch müssten frei werdende Stellen für Musikerinnen und Musiker wichtiger Instrumente, die für die Aufrechterhaltung der Spielfähigkeit und Aufgabenbewältigung von besonderer Bedeutung seien, auch dann nachbesetzt werden, wenn eine Verkleinerung auf 26 Stellen noch nicht abgeschlossen sei. Hierdurch könnten die vollen Einsparungen gegebenenfalls nicht sofort erreicht werden, erklärte der Ausschussvorsitzende.

Bei der Prüfung von alternativen Orchestervarianten sei auch eine Besetzung mit 21 Musikerinnen sowie vier Stellen in der Administration betrachtet worden. Damit könnten jedoch Aufgabenumfang und Spielqualität nur eingeschränkt gewahrt werden, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Obwohl mit 21 Musikerstellen höhere Einsparungen zu erzielen wären, sei eine Reduzierung auf 26 Stellen sinnvoller:

Denn die erforderliche Klangfülle und Klangfarbe könne mit 21 Musikern nicht voll erreicht werden. Außerdem könne das vorhandene umfangreiche und wertvolle Notenmaterial nicht genutzt werden, da für Orchester in diesem ungewöhnlichen kleinen Zuschnitt nur wenig Notenmaterial erhältlich sei. Dies hätte zur Folge, dass Noten kostenaufwendig geschrieben bzw. umgeschrieben werden müssten, so Klein.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg