Gesamtvolumen für Doppelhaushalt 2015/16 verringert: Etats umfassen jetzt 43,9 und 44,2 Milliarden Euro
Freitag, den 28. November 2014 um 15:00 Uhr

Gesamtvolumen für Doppelhaushalt 2015/16 verringert: Etats umfassen jetzt 43,9 und 44,2 Milliarden Euro / Neuverschuldung 2015 unverändert bei 768 Millionen Euro / 2016 Nullverschuldung

Stuttgart. Nach insgesamt sechs Sitzungen hat der Finanz- und Wirtschaftsausschuss des Landtags am heutigen Freitagmittag, 28. November 2014, seine Beratungen zum Entwurf des Doppelhaushalts 2015/16 beendet. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, in einer sich anschließenden Pressekonferenz mitteilte, hat sich das Gesamtvolumen des Haushalts aufgrund der vom Ausschuss beschlossenen Anträge für das Jahr 2015 um 396,1 Millionen Euro auf 43,902 Milliarden Euro und für 2016 um 179,4 Millionen Euro auf 44,225 Milliarden Euro verringert. Ausschlaggebend hierfür sei insbesondere die Übernahme der Ergebnisse aus der November-Steuerschätzung 2014 in den Doppelhaushalt. An der Neuverschuldung in Höhe von 768 Millionen Euro im Jahr 2015 habe sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf nichts geändert. Im Jahr 2016 solle dann die Nullverschuldung folgen. „Auf unserer Mammut-Tagesordnung standen 16 Einzelpläne mit insgesamt 217 Kapiteln auf 4.580 Seiten“, berichtete der Ausschussvorsitzende. Insgesamt seien 192 Anträge beraten worden, davon seien 106 angenommen worden.

Wichtige interfraktionelle Beschlüsse

Die wichtigsten interfraktionellen Beschlüsse, die im Finanz- und Wirtschaftsausschuss gefasst wurden, betreffen laut Klein folgende Bereiche:

1. Nachdem sich der Landtag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M. K.“ entschlossen hat, soll die Aufarbeitung grundlegend, ziel- und sachgerecht erfolgen. Dazu ist – zeitlich befristet – mehr Personal erforderlich. Die Fraktionen benötigen je eine/n zusätzliche/n Wissenschaftliche/n Referenten/in sowie eine halbe Stelle im Verwaltungsbereich und die Landtagsverwaltung einen weiteren Referenten. Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016: ca. 0,87 Mio. Euro.

2. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zur Antiterrordatei enthält unter anderem die Forderung einer wirksamen Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten der Länder einschließlich einer Mindestkontrolldichte. Diese Anforderungen an die Datenschutzbeauftragten bedeuten zusätzlichen Personalbedarf (insbesondere für die Prüfung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Datenspeicherung). Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016: ca. 0,38 Mio. Euro.

3. Die Arbeit der politischen Stiftungen muss sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen und neue passgenaue Angebote entwickeln. Dies erfordert eine adäquate Finanzausstattung, die auf das Niveau der Vorjahre 2013 und 2014 angehoben werden soll. Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016: ca. 0,2 Mio. Euro.

4. Der Landesverband der Tagesmütter-Vereine in Baden-Württemberg e. V. betreut ein nahezu flächendeckendes Netz von örtlichen oder auf Kreisebene tätigen Tageselternvereinen im Land. Der Ausbau und die Qualität der Kindertagespflege haben einen hohen politischen Stellenwert. Die Leistungsfähigkeit des Landesverbands einschließlich der Beratungstätigkeiten gegenüber örtlichen Tageselternvereinen soll bestehen bleiben. Für die institutionelle Förderung werden zusätzliche Mittel eingesetzt. Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016: 0,1 Mio. Euro.

5. Die Arbeitsgemeinschaft ländliche Erwachsenenbildung Baden-Württemberg, ALEB, leistet Bildungsarbeit im Ländlichen Raum und soll – korrespondierend mit den für die Volkshochschulen zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln – stärker unterstützt werden. Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016: ca. 0,44 Mio. Euro.

Wesentliche einstimmig gefasste Beschlüsse

Als Beispiele für „wesentliche einstimmig gefasste Beschlüsse“ nannte Klein:

1. Das Steueraufkommen für die Jahre 2015 und 2016 wurde auf der Grundlage der Schätzungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom November 2014 durch Beschluss angepasst. Berechnet nach den Ausgaben für den Länder- und kommunalen Finanzausgleich ergeben sich Nettosteuermindereinnahmen in 2015 in Höhe von -118,0 Mio. Euro und in 2016 Nettosteuermehreinnahmen in Höhe von +155,0 Mio. Euro.

2. Die November-Steuerschätzung prognostizierte für die Jahre 2014 bis 2017 ein um 3 Mio. Euro erhöhtes Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer – aufgrund des höheren Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer (FSchSt) erhöhen sich auch die Fördermittel um 3 Mio. Euro. Dieser Betrag kommt insbesondere den Kommunen durch höhere Förderquoten zugute.

3. Für investive Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung wird ein einmaliges Förderprogramm aus Landesmitteln in Höhe von 50 Mio. Euro aufgelegt. Einbezogen werden hierbei Maßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 1. April 2014 begonnen und durch Ausschöpfung beim Investitionsprogramm des Bundes nicht berücksichtigt werden konnten.

4. Bei der Infrastrukturförderung im ÖPNV nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm werden die Kofinanzierungsmittel in 2015 und 2016 jeweils um 11,0 Mio. Euro aus kommunalen Mitteln und um 11,0 Mio. Euro aus Landesmitteln erhöht. Bei den aktuell laufenden und den bis 2019 noch vorgesehenen Verkehrsvorhaben im GVFG besteht ein Bedarf an Kofinanzierungsmitteln in Höhe von ca. 290,0 Mio. Euro (22 Mio. Euro / jährlich)

5. Im Hinblick auf die steigenden Flüchtlingszahlen werden insbesondere die Ausgabenansätze für die pauschale Kostenerstattung an die Stadt- und Landkreise für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen sowie die Sachausgaben für die Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge angepasst. Berücksichtigte der Regierungsentwurf noch einen Zugang von 23.000 Flüchtlingen/Jahr, werden nunmehr 26.000 Erstantragsteller/Jahr bei der Berechnung der Ausgabepositionen zugrunde gelegt. Mehraufwand für den Doppelhaushalt 2015/2016 (über mehrere Einzelpläne verteilt): ca. 103 Mio. Euro

Günstige Rahmenbedingungen

Klein zufolge fielen die Etatberatungen im Finanz- und Wirtschaftsausschuss in eine für Baden-Württemberg wirtschaftlich wie finanziell sehr gute Zeit. „Die Wirtschaft in Baden-Württemberg ist trotz der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und der terroristischen Konflikte in einigen Ländern nach wie vor sehr stabil“, so Klein. Ein Wirtschaftswachstum könne weiterhin erwartet werden. „Die Arbeitslosenzahlen und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit liegen auf einem sehr erfreulichen Tiefpunkt und die Steuereinnahmen fließen weiter.“ In den Jahren 2015 und 2016 könne allein bei den Steuern gegenüber 2014 mit Mehreinnahmen in Höhe von zusammen rund 1,6 Milliarden Euro gerechnet werden. „Steuereinnahmen, wie sie bisher dem Land noch zu keiner Zeit zur Verfügung standen“, sagte der Ausschussvorsitzende. Ebenso befänden sich die Kreditzinsen auf einem historischen Tiefstand, was den Landeshaushalt gegenüber dem Jahr 2012 um jährlich 185 Millionen Euro entlaste.

Abschließende Lesung am 17. Dezember 2014

„Der sechstägige Sitzungsmarathon verlangte von allen Beteiligten ein hohes Maß an Konzentration und Disziplin“, bilanzierte Karl Klein. Trotz unterschiedlicher und konträrer politischer Meinungen in einigen Punkten sei hart, aber fair und immer betont sach- und zielorientiert diskutiert worden. Klein sprach von einer „lobenswerten Arbeitsmoral und Arbeitsatmosphäre“. Die zweite Lesung des Doppelhaushalts 2015/16 steht Klein zufolge an den Plenartagen am 10., 11. und 12. Dezember 2014 an. Die abschließende dritte Lesung finde dann kurz vor Weihnachten am 17. Dezember 2014 statt.

Quelle / Copyright: Pressemitteilung (Nr. 186 / 2014) des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. November 2014.
Fotos: Sauer.