Ausschuss fordert Überprüfung von Aufgaben und Organisation der Nahverkehrsgesellschaft
Geschrieben von: Matthias Busse   
Freitag, den 13. November 2015 um 22:20 Uhr

Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg soll die auf die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH verlagerten Aufgaben des Landes und deren Organisationsform überprüfen und die Einbindung in die Behördenstruktur oder eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts anstreben. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, ob und wie diese Aufgaben mit denen der neuen Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg zusammengeführt werden können. Den entsprechenden Teil eines Antrags der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD beschloss der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft am Donnerstag, 12. November 2015, mehrheitlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte.

Grundlage des Antrags sei eine Anregung des Rechnungshofs in dessen Denkschrift 2015 gewesen. Nach Angaben Kleins wurden die weiteren Punkte des Antrags einstimmig beschlossen. So solle das Tätigkeitsspektrum der Gesellschaft auf die Kernaufgaben im Schienenpersonennahverkehr und die Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ausgerichtet und ein projektbezogenes Buchungssystem eingeführt werden.

„Der Ausschuss hat die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum 30. Juni 2016 über die veranlassten Schritte zu berichten“, sagte Klein. Dem Ausschussvorsitzenden zufolge übernahm das Land im Jahr 1995 die Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr. Um diese Aufgabe effizient erfüllen zu können, sei die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbh gegründet worden. Seitdem berate und unterstütze diese Gesellschaft das für Verkehr zuständige Ministerium in allen Fragen des Schienenpersonennahverkehrs, so Klein.

Der Rechnungshof habe in seiner Denkschrift 2015 jedoch gefordert, dass das Land keine Unternehmen in privater Rechtsform führen solle, die faktisch ausgelagerte Verwaltungsaufgaben des Landes erledigten. Der Rechnungshof empfehle daher, die von der Nahverkehrsgesellschaft als Dienstleister des Landes wahrgenommenen Aufgaben neu zu organisieren. Unabhängig von der ausführenden Einrichtung und deren Rechtsform sei das Tätigkeitsspektrum konsequent auf die Kernaufgaben auszurichten. Dies seien Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung der Verkehrsverträge im Schienenpersonennahverkehr. Tätigkeiten ohne Bezug zu diesen Aufgaben sollten aufgegeben werden, fasste Klein die Beschlussempfehlung des Rechnungshofs zusammen.

Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 12.11.2015