Oftersheim: Anschlussunterbringung von Flüchtlingen – Karl Klein MdL erhält Antwortschreiben aus dem Innenministerium
Geschrieben von: Matthias Busse   
Mittwoch, den 21. März 2018 um 19:00 Uhr

Nutzung des Gasthofes "Zum goldenen Hirsch" möglich?

Oftersheim / Stuttgart. Gemeinsam mit der CDU-Fraktionsvorsitzenden Annette Dietl-Faude hatte vor Kurzem der Landtagsabgeordnete Karl Klein (CDU), der für die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion den Wahlkreis Schwetzingen und damit auch die Gemeinde Oftersheim mitbetreut, Bürgermeister Jens Geiß im Oftersheimer Rathaus besucht. Im Mittelpunkt des Dialogs stand die Unterbringung von Flüchtlingen und ganz konkret in diesem Zusammenhang die Nutzung des leerstehenden Gasthofes "Zum goldenen Hirsch“.

Karl Klein MdL hatte sich in dieser Angelegenheit an das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg gewandt und aktuell eine Antwort von Ministerialdirektor Julian Würtenberger erhalten.

Der Amtschef des Innenministeriums führte gegenüber Klein wie folgt aus: "Im vergangenen Jahr standen Sie mit meinem Haus wegen einer Frage zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Rhein-Neckar-Kreis um die Vermietung verschiedener Liegenschaften an kreisangehörige Gemeinden für Zwecke der kommunalen Anschlussunterbringung in Kontakt. Dabei ging es um die Frage, ob der Landkreis im Rahmen der nachlaufenden Spitzabrechnung gegenüber dem Land verbleibende Ausgaben für diese Liegenschaften geltend machen kann, wenn der mit der Gemeinde vereinbarte Mietzins den eigenen Aufwand nicht in voller Höhe deckt.

Wie Sie der Presse entnommen haben werden, ist diese Streitfrage unterdessen erneut aktuell geworden. Diesmal ging es um die vermeintliche Weigerung des Landratsamtes, der Gemeinde Oftersheim einen demnächst leerstehenden Gasthof, den `Goldenen Hirschen´, für die Anschlussunterbringung zu überlassen. Zwar gehört diese Liegenschaft, soweit ersichtlich, nicht zu den Objekten, die bereits im vergangenen Jahr im Fokus der Diskussion standen; dennoch möchte ich Sie kurz über das Ergebnis unserer Prüfung der Angelegenheit informieren.

Das Landratsamt hat in einer Stellungnahme zu dem Vorgang im Wesentlichen vorgetragen, dass es den Kommunen vor dem Hintergrund steigender Zuweisungen in die Abschlussunterbringung anbiete, nicht mehr benötigte Unterkünfte der vorläufigen Unterbringung für die Anschlussunterbringung zu nutzen. Da diese Unterkünfte regelmäßig von privaten Dritten für mehrere Jahre fest angemietet worden seien, sei ein Eintritt der Kommunen in den Mietvertrag allerdings grundsätzlich nur dann möglich, wenn diese für die restliche Vertragslaufzeit zu den gleichen Konditionen angemietet würden, wie von der Aufnahmebehörde. Dies sei aber für die Kommunen wirtschaftlich oft nicht darstellbar. In solchen Fällen strebe das Landratsamt an, das Objekt für die restliche Vertragslaufzeit zu einem der ortsüblichen Miete entsprechenden monatlichen Mietzins an die Gemeinde unterzuvermieten. Allerdings sei zunächst zu klären gewesen, ob der Differenzbetrag zwischen Mietvertrag und Untervermietung gegenüber dem Land als Leerstandskosten geltend gemacht werden könne.

Bei der Abstimmung mit den vorgesetzten Dienststellen, auf die das Innenministerium verwiesen habe, sei man dabei im Ergebnis zunächst nicht weitergekommen. Nachdem mit dem jetzt vorliegenden Eckpunktepapier zum Kapazitätsabbau die Untervermietung an die Kommunen nun grundsätzlich möglich sei, werde das Landratsamt dem Regierungspräsidium ein Konzept zum Abbau überschüssiger Kapazitäten der vorläufigen Unterbringung voraussichtlich noch im Laufe des März zur Plausibilitätsprüfung vorlegen können. Sämtliche Objekte, bei denen eine Kommune dem Landratsamt Interesse für die kommunale Anschlussunterbringung signalisiert habe, würden in diesem Konzept genannt.

Über den gegebenen Einzelfall hinaus zeichnet sich damit ab, dass der Rhein-Neckar-Kreis nunmehr alsbald abschließend Gewissheit darüber haben wird, welche Flüchtlingsunterkünfte er seinen kreisangehörigen Gemeinden überlassen kann, ohne Gefahr zu laufen, auf Erstattungsleistungen des Landes verzichten zu müssen. Allerdings wird das Regierungspräsidium Karlsruhe das avisierte Abbaukonzept des Rhein-Neckar-Kreises noch abschließend prüfen und dabei auch das wirtschaftliche Interesse des Landes berücksichtigen müssen. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sich das Regierungspräsidium sachgerechten Erwägungen des Landratsamtes und vernünftigen Lösungsvorschlägen nicht verschließen wird."

Auch Klein, der Bürgermeister Geiß und die CDU-Fraktionsvorsitzende Dietl-Faude über die Antwort des Innenministeriums informierte, geht davon aus, dass es gelingen wird, dass die Gemeinde Oftersheim den Gasthof als Anschlussunterbringung nutzen kann. (Busse)