Karl Klein MdL: Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen
Dienstag, den 23. Juni 2020 um 16:50 Uhr

Stuttgart. „Ich freue mich, dass die Landesregierung am heutigen Dienstag (23. Juni) die bereits angekündigte Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen hat“, informiert der Landtagsabgeordnete Karl Klein aus Stuttgart. Laut Wirtschaftsministerium soll die Hilfe bereits Anfang nächster Woche anlaufen.

Klein: „Die große wirtschaftliche Not, in der sich viele Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in der aktuellen Situation befinden, kann etwas gelindert werden. Damit treten wir mit Blick auf mögliche weitere Bundeshilfen als Land in Vorleistung, denn jede Minute zählt.“ Das Programm soll den Betrieben mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken:

• 3.000 Euro für drei Monate pro Betrieb sowie

• 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für drei Monate.

Das Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 330 Millionen Euro wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Abwicklung der Stabilitätshilfe erfolgt über die L-Bank. Die Vorprüfung der Anträge soll - wie bereits beim erfolgreichen Soforthilfeprogramm des Landes - durch die Industrie- und Handelskammern erfolgen. Diese Vorgehensweise habe sich bewährt.