Thema Konversion: Große Anfrage an die Landesregierung
Samstag, den 30. Juni 2012 um 11:02 Uhr

Foto Karl Klein MdL - Foto: BusseMit einer Großen Anfrage bezüglich der Thematik "Konversion in Baden-Württemberg" hat sich am 26. Juni 2012 die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion an die grün-rote Landesregierung gewandt. Karl Klein MdL (CDU), der sich als Konversionsbeauftragter seiner Fraktion intensiv mit diesem wichtigen Thema beschäftigt, war hier federführend tätig. Als Begründung der Großen Anfrage führt die CDU-Landtagsfraktion an: "Die CDU-Landtagsfraktion hat den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, GRÜNE, SPD und FDP/DVP `Die Konversion gestalten – Planungen des Bundes´ (Drucksache 15/1499) unterstützt. Allerdings sieht die CDU-Landtagsfraktion hinsichtlich der vielfältigen Herausforderungen, vor denen die von der Konversion betroffenen baden-württembergischen Kommunen stehen, nicht nur den Bund in der Pflicht, sondern insbesondere auch das Land Baden-Württemberg.

Für die CDU-Landtagsfraktion ist die Konversion eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land und Kommunen. Die Landesregierung hat bisher kein Konversionskonzept vorgelegt. Die CDU-Landtagsfraktion hat ein eigenes Konversionskonzept mit zahlreichen Maßnahmen zur Unterstützung der betroffenen Kommunen erarbeitet und am 14. Juni 2012 vorgestellt. Nach Einschätzung der CDU-Landtagsfraktion sehen sich viele Konversionskommunen in dieser Sache von der Landesregierung im Stich gelassen. Die Große Anfrage dient dazu zu klären, was die Landesregierung bisher hinsichtlich der Konversion getan hat und wie sie die betroffenen Kommunen zukünftig zu unterstützen gedenkt."

Folgende Fragen hat die CDU-Landtagsfraktion an die Landesregierung gerichtet:

Wir fragen die Landesregierung:

01. Wie schätzt sie die Auswirkungen auf die baden-württembergischen Kommunen, welche von der Konversion (Bundeswehrreform/Abzug von US-Streitkräften) betroffen sind, ein?

02. Was hat sie in den vergangenen Monaten konkret für die von der Konversion betroffenen Kommunen getan?

03. In welchen Konversionskommunen waren Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landesregierung vor Ort, um sich selbst ein Bild von den Herausforderungen, vor welchen die betroffenen Städte und Gemeinden stehen, zu machen?

04. Welche Kommunen haben an den bisherigen beiden Tagungen „Konversion in Baden-Württemberg“ teilgenommen?

05. Welche Erkenntnisse konnte sie im Rahmen dieser beiden Tagungen gewinnen?

06. Welche Maßnahmen hat sie aufgrund der von ihr auf diesen Tagungen gewonnenen Ergebnisse ergriffen?

07. Welchen konkreten Dialog gab es außerhalb dieser beiden Tagungen ihrerseits mit den von der Konversion betroffenen Kommunen?

08. Warum war sie bisher nicht in der Lage, ein Konzept zur Bewältigung der Her-ausforderungen, welche mit der Thematik Konversion verbunden sind, vorzulegen?

09. Mit welchen Stellen – beispielsweise Bundesverteidigungsministerium, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), US-Streitkräfte – hat sie bezüglich der Konversion in Baden-Württemberg Gespräche geführt?

10. Welche Ergebnisse konnte sie im Rahmen dieser Gespräche erzielen?

11. Ist durch die nunmehr aktuell eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe die Unterstützung der Konversionskommunen durch Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Ebenen insbesondere auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten gewährleistet?

12. Befürwortet sie, dass in diese interministerielle Arbeitsgruppe auch die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) mit dem Ziel eingebunden wird, die Finanzierung von Konversionsaufgaben zu begleiten?

13. Befürwortet sie, dass sich das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf die Wahrung und Sicherung des Landesentwicklungsplans, zur Sicherung der Entwicklung landeseigener Liegenschaften sowie im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie an kommunalen Grundstücksentwicklungsgesellschaften beteiligt?

14. Ist sie dazu bereit, in diesem Zusammenhang eine Bedarfskonzeption erstellen zu lassen?

15. Befürwortet sie ein Förderprogramm für Gutachten und Konzepte, um insbesondere von der Konversion betroffene Kommunen in strukturschwachen Gebieten zu unterstützen?

16. Wie steht sie zu dem von der CDU-Landtagsfraktion gestellten und von den grünroten Landtagsfraktionen abgelehnten Antrag, in den Haushalt 2012 einen vorläufigen Förderrahmen in Höhe von einer Million Euro einzustellen?

17. Welche Möglichkeiten sieht sie, den Konversionskommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu helfen?

18. Befürwortet sie zur Unterstützung der Konversionskommunen eine entsprechende Erweiterung der Förderrichtlinien des Städtebauförderprogramms und des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)?

19. Beabsichtigt sie, einen eigenen Förderrahmen im Städtebauförderprogramm und im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für Konversionszwecke zur Verfügung zu stellen?

20. Falls ja: Welche finanzielle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg können die Konversionskommunen erwarten?

21. Ist sie dazu bereit, im Rahmen der vorhandenen Fördermöglichkeiten Infrastrukturmaßnahmen von Konversionskommunen zu priorisieren?

22. Erfolgte die Vergabe ihres Gutachtens über die Auswirkungen der Konversion in Abstimmung mit den Konversionskommunen?

23. Warum wurden in diese Untersuchung die Auswirkungen auf die von dem Abzug der US-Streitkräfte betroffenen Kommunen nicht einbezogen?

24. Wie beurteilt sie aus ihrer Sicht, dass das Land Rheinland-Pfalz von 1992 bis 2011 über 1,7 Mrd. Euro in Konversionsprojekte investiert hat?

25. Befürwortet sie die Erstellung eines jährlichen detaillierten Konversionsberichts, in welchem die Entwicklung aller Konversionskommunen wie auch die Maßnahmen der Landesregierung aufgeführt werden?

Als Anlage ist die Große Anfrage (Drucksache 15 / 1962) auch als PDF zu finden. (Text/Foto: Busse)