Landtag BW: Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft debattiert über Schuldenbremse |
Freitag, den 09. November 2012 um 15:08 Uhr |
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden enthält die Landeshaushaltsordnung ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot. Dieses lasse ausnahmsweise neue Schulden zu, wenn eine ernsthafte und nachhaltige Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewehrt werden müsse. Überdies müssten neue Schulden innerhalb von höchstens sieben Jahren getilgt werden, so Klein. Dafür verlange die Landeshaushaltsordnung einen verbindlichen Tilgungsplan. Die Forderung, einen solchen Plan spätestens zu den Haushaltsberatungen 2013/2014 vorzulegen, sei ebenfalls in dem – vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnten – CDU-Antrag enthalten gewesen, erklärte der Vorsitzende. Dem Rechnungshof geht die derzeitige Regelung laut Klein nicht weit genug. So könne die Landeshaushaltsordnung im Landtag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Prüfbehörde empfehle, das Verschuldungsverbot in die Landesverfassung aufzunehmen, um eine höhere Verbindlichkeit zu erreichen. Politische Absichtserklärungen, sparen zu wollen, und die Mahnungen des Rechnungshofs seien in der Praxis oftmals folgenlos geblieben. Darüber hinaus solle ein Ausführungsgesetz sicherstellen, dass Ausnahmetatbestände restriktiv ausgelegt und Umgehungen vermieden würden. „Der Landeshaushalt muss in der Zukunft grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Das sind wir den künftigen Generationen schuldig“, erklärte der Ausschussvorsitzende. Darin sei sich das Gremium einig. Unterschiedliche Auffassungen gebe es hingegen in der Frage, wie schnell dieses Ziel erreicht werden könne. |