Weiter im Fokus: Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg / Scharfe Kritik an Verschleierungstaktik von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer
Montag, den 14. Oktober 2013 um 23:29 Uhr

PM 184/2013 der CDU-Landtagsfraktion BW / Zumeldung: Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL: „Rektor war informiert – Fragen bleiben weiter ungeklärt!

Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL und Karl Klein MdL, Betreuungsabgeordneter für Heidelberg: „Die Besetzung der Stelle der Ärztlichen Direktorin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg, die Qualifikation der derzeitigen Amtsinhaberin, die Stellungnahme der baden-württembergischen Wissenschaftsministerin Theresia Bauer auf einen diesbezüglichen Antrag der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 15 / 3860), und die Informationen aus der aktuellen Berichterstattung sowohl des Mannheimer Morgens als auch der Rhein-Neckar-Zeitung beschäftigen uns auch weiterhin“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL und Karl Klein MdL, der den Landtagswahlkreis Heidelberg für die CDU-Fraktion betreut, am Sonntag (13. Oktober).

„Ministerin Bauer blockt total ab. Warum? Was hat die Ministerin zu verheimlichen? Frau Bauer müsste doch klar sein, dass wir uns mit ihren ausweichenden und unpräzisen Antworten, die sie uns auf unseren Antrag gab, nicht abspeisen lassen. Aufgrund des seltsamen Verhaltens der Ministerin haben wir jetzt eigene Recherchen angestellt“, betonte Klein.

Die Ergebnisse seien bemerkenswert: Der Dienstantritt der derzeitigen Ärztlichen Direktorin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg sei am 1. März 2011 gewesen, allerdings sei ihr nachweislich erst am 17. April 2013 durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg (Bezirksärztekammer Nordbaden) das Recht zum Führen der Bezeichnung ‚Fachärztin für Rechtsmedizin‘ erteilt worden. „Wie kann es sein, dass jemand über zwei Jahre lang das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg leitet, ohne überhaupt als Facharzt für Rechtsmedizin in Deutschland anerkannt zu sein? Ferner stellt sich uns die Frage: Welche Auswirkungen hat dies auf das Gutachten, welche die Institutsleiterin unterzeichnet hat und die beispielsweise für Gerichte und Staatsanwaltschaften von großer Wichtigkeit sind?“, fragten Peter Hauk und Karl Klein.

Ebenfalls von Bedeutung sei, wann die derzeitige Amtsinhaberin eine durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erteilte Weiterbildungsbefugnis, die als Nachweis zur qualifizierten Ausbildung von Fachärzten dient, erhalten habe. Die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer erklärte dies in ihrer offiziellen Antwort vom 9. September 2013 wie folgt: „Die Meldung bei der Landesärztekammer erfolgte zum Dienstantritt in Heidelberg. Die Weiterbildungsbefugnis für das Gebiet Rechtsmedizin wurde anschließend beantragt und liegt vor.“ „Anschließend beantragt und liegt vor? Diese bewusst unpräzise Antwort von Ministerin Bauer ist eine Frechheit. Wer dies liest, geht davon aus: Vielleicht eine Woche oder zwei Wochen danach. Dem ist allerdings nicht so.

Nachweisbar ist: Anfang April 2013, also über zwei Jahre nach Dienstantritt in Heidelberg, wurde der Antrag auf Weiterbildungsbefugnis gestellt. Und übrigens wissen wir unter anderem auch, dass hierbei der Versuch unternommen wurde, dass die Weiterbildungsbefugnis rückwirkend zum 1. März 2011 erteilt wird, was überhaupt gar nicht möglich ist“, so Klein. Der Versuch der `Rückdatierung´ zeige, dass wohl alle Alarmglocken schrillten – und dies zu Recht. Denn was sei eine Ausbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin wert, wenn die Ärztliche Direktorin noch nicht einmal die Erlaubnis zur Ausbildung junger Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner habe? Wie sieht es mit der ‚Gültigkeit‘ des erworbenen Titels aus? Nach den Erkenntnissen der CDU-Landtagsfraktion habe die Institutsleiterin die Weiterbildungsbefugnis zwischen dem 5. August und dem 7. September 2013 – also rund zweieinhalb Jahre nach Dienstantritt in Heidelberg, erhalten.

„Ob die Ärztliche Direktorin überhaupt eine ausreichende Qualifikation hat, um das Institut für Rechtsmedizin zu leiten, das steht noch auf einem ganz anderen Blatt Papier, hierzu liegen uns beispielsweise schriftliche Äußerungen von renommierten und anerkannten Fachkollegen vor, nach deren Meinung ihr sowohl die fachliche als auch persönliche Qualifikation fehlen“, erklärte Klein. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer trage für all diese Vorgänge die politische Verantwortung und habe bereits jetzt durch ihr Nichthandeln dem Institut für Rechtsmedizin und dem Universitätsklinikum Heidelberg Schaden zugefügt.

„Wir können belegen, dass Frau Bauer im Jahr 2011 mehrfach und schriftlich über die Missstände am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg hingewiesen wurde. In Sorge um das Ansehen des Instituts und die Qualität der zu leistenden Arbeit haben Fachkollegen Frau Ministerin Bauer gegenüber unter anderem geäußert, dass die Ärztliche Direktorin ihrer Ansicht nach nur über ein mangelndes rechtsmedizinisches Fachwissen und nur über Mindestkenntnisse des deutschen Strafrechts verfüge. Zudem ignoriere sie die Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin“, sagten Hauk und Klein.

Aufgrund dieser und weiteren Informationen stelle die CDU-Landtagsfraktion nunmehr einen weiteren Antrag und fordert ferner Einsicht in die vollständigen, dem Wissenschaftsministerium in diesem Zusammenhang vorliegenden Unterlagen. „Ministerin Bauer wird mit ihrer Verschleierungstaktik nicht durchkommen. Wir wollen klare und präzise Antworten“, forderte Karl Klein. Die CDU-Landtagsfraktion behalte sich weitere Schritte in dieser Sache vor.

Zumeldung der CDU-Landtagsfraktion BW zur heutigen Pressemitteilung “Universitätsklinikum Heidelberg und Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg weisen die unberechtigten öffentlichen Vorwürfe gegen die Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin zurück” (14.10.2013)

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL: „Rektor war informiert – Fragen bleiben weiter ungeklärt!“

„Bereits am 24. Juli diesen Jahres wurde der Rektor der Uni Heidelberg über die gestellten Fragen mündlich und schriftlich informiert. Ein weiteres Gespräch fand, wiewohl angeboten, nicht statt. Im Übrigen bleiben auch nach der Pressemitteilung des Uniklinikums Heidelberg die entscheidenden Fragen nach der Facharztqualifikation und Weiterbildungsbefugnis ungeklärt. Diese Fragen werden nicht zuletzt auch von anerkannten Fachkräften der Rechtsmedizin gestellt“, sagte der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk MdL, am Montag (14. Oktober) in Stuttgart.