Personalausstattung für Justizvollzugsanstalt Offenburg umfasst nach Rückführung in Staatsbetrieb 234,5 Stellen
Geschrieben von: Matthias Busse   
Donnerstag, den 22. Januar 2015 um 17:00 Uhr

Beratung im Finanz- und Wirtschaftsausschuss

Stuttgart. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg, die von 2009 bis 2014 teilprivatisiert geführt wurde, ist nach Rückführung in einen rein staatlichen Betrieb mit insgesamt 234,5 Stellen ausgestattet worden. Diese Zahl erfuhr der Finanz- und Wirtschaftsausschuss in der Sitzung am Donnerstag, 22. Januar 2015, bei der Beratung eines entsprechenden Beitrags aus der Denkschrift 2013 des Rechnungshofs, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mitteilte. In seiner Denkschrift hatte der Rechnungshof bestätigt, dass sich die Aufgabenerledigung durch einen privaten Dienstleister in der JVA Offenburg als finanziell vorteilhaft herausgestellt habe.

Wegen des beträchtlichen Abstimmungsaufwands an den Leitungs-Schnittstellen zwischen den staatlichen und privaten Dienstleistungsbereichen habe der Rechnungshof jedoch eine Beendigung der teilprivatisierten Betriebsform für wirtschaftlich sinnvoll erachtet. Wie Klein erläuterte, hatte der teilprivatisierte Betrieb der JVA Offenburg einen Gesamtpersonaleinsatz von 240,5 Stellen erfordert, der sich aus 101 Stellen des privaten Dienstleisters und 139,5 staatlichen Stellen zusammengesetzt habe.

Übertragen worden seien Aufgaben vor allem in den Bereichen Arbeitsbetriebe, Verpflegung, medizinische Versorgung, Sozialdienst, psychologischer Dienst und zentrale Dienste. Nach Ablauf der teilprivatisierten Lösung habe das Justizministerium für den vollstaatlichen Betrieb einen Gesamtpersonalbedarf von 234,5 Stellen festgelegt. Der damit gegenüber der vorherigen Betriebsform um 6 Stellen geringere Personaleinsatz sei insbesondere mit der höheren Effizienz der staatlichen Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes gegenüber dem Personaleinsatz von Mitarbeitern des privaten Dienstleisters in den zentralen Diensten begründet worden, berichtete Ausschussvorsitzender Klein abschließend.

Quelle / Copyright: Landtag von Baden-Württemberg / Pressemitteilung 7/2015 / Donnerstag, 22. Januar 2015