Regierung soll vor Gründung weiterer Landesbetriebe Kriterien des Rechnungshofs berücksichtigen
Geschrieben von: Matthias Busse   
Donnerstag, den 03. Dezember 2015 um 18:28 Uhr

Einstimmiger Beschluss im Finanz- und Wirtschaftsausschuss

Stuttgart. In Baden-Württemberg gibt es gegenwärtig über 50 sogenannte Landesbetriebe, also vom Land eingerichtete, rechtlich unselbstständige Teile der Landesverwaltung. Dass deren Zahl nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erhöht werden soll, dafür hat sich der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember 2015, einstimmig ausgesprochen und damit auf eine Beratende Äußerung des Rechnungshofs Bezug genommen. Künftig sollen bei der Entscheidung über die Gründung von Landesbetrieben grundsätzlich auch die vom Rechnungshof empfohlenen Kriterien berücksichtigt werden. Dies teilte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. „Gemäß Landeshaushaltsordnung sollten Landesbetriebe entweder auf erwerbswirtschaftliche Zwecke oder auf eine marktwirtschaftliche Bedarfsdeckung ausgerichtet sein“, erklärte Klein.

Laut Rechnungshof seien diese Gründe in der Vergangenheit aber nicht immer im Vordergrund gestanden. Viele Landesbetriebe erfüllten entweder eine teilweise oder gar keine wirtschaftlich ausgerichtete Aufgabenstellung am Markt. Stattdessen würden Landesbetriebe geführt, die entweder ganz überwiegend Verwaltungsaufgaben wahrnähmen oder denen typische Eigenschaften eines Betriebs wie eigenes Personal oder Gewinnerzielung fehlten.

Nach Angaben Kleins hat der Rechnungshof jene 43 Landesbetriebe geprüft, die Ende 2011 in Baden-Württemberg bestanden. Die Prüfung habe sich auf den Zeitraum 2002 bis 2011 erstreckt. Dabei sei vom Rechnungshof festgestellt worden, dass die meisten Landesbetriebe nicht kostendeckend arbeiteten. Den 1,3 Milliarden Euro Erlösen seien 2011 Aufwendungen aller Landesbetriebe in Höhe von 3,4 Milliarden Euro gegenübergestanden. Außerdem hätten 2011 nahezu 60 Prozent der Betriebe ihren Jahresabschluss zu spät erstellt. Wie Klein weiter ausführte, sollte dem Rechnungshof zufolge die komplette oder teilweise Umwandlung von Behörden in einen Landesbetrieb nur dann in Frage kommen, wenn dieser erwerbswirtschaftlich ausgerichtet sei, wie etwa bei Staatlichen Weingütern, der Wilhelma, dem Landesbetrieb Forst oder bei Museen.

Ein weiteres Kriterium stelle für den Rechnungshof die Funktion eines Landesbetriebs als interner Dienstleister dar, wie sie zum Beispiel vom Logistikzentrum Baden-Württemberg ausgeübt werde. Schließlich sollte die Gründung eines Landesbetriebs laut Rechnungshof auf gesetzlichen Regelungen basieren, die diese Möglichkeit ausdrücklich eröffnen, wie im Fall Medizinischer Fakultäten und Hochschulen.

In seiner Beschlussempfehlung habe der Finanz- und Wirtschaftsausschuss die Landesregierung ersucht, bei der Entscheidung über die Errichtung von Landesbetrieben grundsätzlich auch die vom Rechnungshof genannten Kriterien einzubeziehen, berichtete Klein. Darüber hinaus solle der für Landesbetriebe geltende Leitfaden des Finanz- und Wirtschaftsministeriums so angewandt werden, dass die Jahresabschlüsse der Landesbetriebe gruppenbezogen vergleichbar sind.

Schließlich solle die Landesregierung auch darauf hinwirken, dass die Regelungen zu den internen Verrechnungen bei künftigen Haushaltsaufstellungen beachtet werden. „Über die veranlassten Maßnahmen soll der Landtag bis 30. Juni 2016 informiert werden“, so Ausschussvorsitzender Klein abschließend.

Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 03. Dezember 2015