Innenausschuss berät über Vorschläge zur Verbesserung der Flüchtlingsaufnahme
Geschrieben von: Matthias Busse   
Mittwoch, den 17. Januar 2018 um 17:37 Uhr

Empfehlungen des Rechnungshofs / Pressemitteilung 03/2018 des Landtags von Baden-Württemberg

Stuttgart. Mit Möglichkeiten, die Aufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg zu verbessern, hat sich der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. Januar 2018, befasst.

„Der Rechnungshof legte dazu eine 72 Seiten umfassende Beratende Äußerung vor. Darin analysiert der Rechnungshof das Flüchtlingsmanagement in Baden-Württemberg in den Jahren 2016 und 2017 und leitet daraus Empfehlungen für ein optimiertes Verfahren ab“, teilte der Vorsitzende des Innenausschusses, der CDU-Abgeordnete Karl Klein, mit. Klein dankte dem Rechnungshof für seine „hervorragende Arbeit“. „Der Rechnungshof hat sich mit der nötigen Sensibilität diesem umfangreichen Thema angenommen“, so Klein.

Nach Angaben des Vorsitzenden umfasste die Prüfung unter anderem die Strukturen der Flüchtlingsaufnahme, die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und die Ausgabenerstattung des Landes für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen bei den Stadt- und Landkreisen. Die Unterbringung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen war dagegen nicht Bestandteil der Prüfung.

„Der Umgang mit Flüchtlingen ist für den Staat eine vielschichte Aufgabe, die im föderalen Staatsaufbau auf Behörden aller Ebenen verteilt wird“, sagte Klein. Für ein gutes Flüchtlingsmanagement, also eine zielgerichtete, effektive und effiziente Bewältigung der Aufgaben, müssten alle beteiligten Behörden Informationen austauschen und zusammenwirken. Bei seiner Prüfung sei der Rechnungshof jedoch auf Defizite gestoßen, die häufig auf einem mangelnden Informationsaustausch beruhten. Eine Folge daraus sei beispielsweise ein erheblicher Zeitverzug beim Wechsel aus Unterkünften der Stadt- und Landkreise in Unterkünfte der Gemeinden.

Zu den wesentlichen Empfehlungen des Rechnungshofs zählt, dass bei der Unterbringung von Flüchtlingen die individuelle Bleibeperspektive bzw. der Aufenthaltsstatus stärker berücksichtigt werden sollte. Aus diesem Grund sollte das derzeitige Flüchtlingsaufnahmegesetz reformiert werden. Der Rechnungshof empfiehlt, dass sich das Land während der Dauer des Asylverfahrens an den Cluster-Gruppen orientiert, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebildet hat. Personen, die eine sehr hohe Bleibeperspektive haben, sollten bis zur möglichst schnellen Entscheidung des BAMF in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) bleiben. Im Falle einer positiven Entscheidung des BAMF sollten sie von dort im Sinne der Integration möglichst zügig und direkt in die Anschlussunterbringung wechseln.

Die vorläufige Unterbringung sollte für Personen mit offener Bleibeperspektive (Cluster C) oder aus anderen Gründen langwierigen Asylverfahren vorbehalten sein. Für die vorläufige Unterbringung sollten vorrangig Gemeinschaftsunterkünfte genutzt werden. Personen, die keine Aufenthaltserlaubnis bzw. nur eine Duldung haben, sollten entgegen der bisherigen Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes nicht in die Anschlussunterbringung wechseln, fasste der Vorsitzende die Ausführungen des Rechnungshofs zusammen. Außerdem empfiehlt der Rechnungshof, dass Bund, Land und Kommunen stärker kooperieren und den Informationsaustausch verbessern müssten. Darüber hinaus hält der Rechnungshof das derzeitige Verfahren der Ausgabenerstattung für „aufwendig, fehleranfällig und unter Anreizaspekten für problematisch“ und sollte daher möglichst bald zu einer Ausgabenerstattung mittels Pauschale zurückkehren. Eine Rückkehr zur Pauschale biete sich zum Rechnungsjahr 2018, spätestens jedoch für das Jahr 2019 an.

Neben seinen Empfehlungen führt der Rechnungshof in seinem Bericht auch gelungene Aspekte der Flüchtlingsaufnahme auf. So sei das Ankunftszentrum in Heidelberg ein Beispiel für ein gutes Flüchtlingsmanagement. In dieser Einrichtung würden alle notwendigen Schritte nach der Einreise eines Flüchtlings gebündelt an einem Ort innerhalb weniger Tage erledigt. Hierzu wirkten Bundes- und Landesbehörden kooperativ zusammen, so Klein. (Quelle/Copyright: Landtag von Baden-Württemberg)